Förderverein hebelwerk
Ihre Ansprechpartner im hebelwerk sind:
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Download Flyer Hebelwerk
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Newsletter Schuljahr 2023/24
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Unsere vollständige Satzung
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Vereinfachter Zuwendungsbescheid bei Mitgliedsbeiträgen bis 200 €
Was wollen wir?
Ziele des Fördervereins „hebelwerk“ sind die ideelle und materielle Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Schulgemeinschaft der Johann Peter Hebel Grundschule. Diese kommt direkt den Kindern zugute.
Der Verein „hebelwerk“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Das „hebelwerk“ bietet engagierten Familien sowie Firmen die Möglichkeit, sich für die Schule und ihre Kinder zu beteiligen, sei es in materieller, praktischer oder ideeller Weise in einem für die Kinder von stets geringer werdenden Finanzen bestimmten Schulalltag.
Stärkung, Vorleben und Erleben des WIR-Gefühls, Unterstützung bei Klassenfahrten, Ergänzung beim Lehr- und Anschauungsmaterial (Musikinstrumente, Sport- und Spielgeräte, etc.), Sprachförderung, Lesungen, besondere Vorhaben von Klassen und Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste, Schulhofgestaltung, Projekttage, Theater, Elterninformation und Vorträge – dies sind nur ein paar Beispiele für angedachte Aufgaben und Betätigungsgebiete des „hebelwerks“.
Herzlich willkommen sind alle, die gerne mitmachen und insbesondere Mitglied werden möchten.
Anmelden können Sie sich beim hebelwerk ganz einfach: Laden Sie sich den Flyer (430 KB) des „hebelwerks“ herunter, füllen ihn aus und senden ihn zurück.
Hierzu steht der Vorstand unter folgenden Adressen für weitere Informationen zur Verfügung:
Hebelwerk e.V.
c/o Johann-Peter-Hebel-Grundschule
Auf der Höhe 9
79194 Gundelfingen
Spendenbescheinigungen und Mitgliedsbeiträge
Das hebelwerk wurde zum Zwecke der Förderung der Erziehung und Bildung vom Finanzamt Freiburg Land als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge daher können bei der Einkommenserklärung abgesetzt werden.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Zuwendungsbescheinigung mit amtlichem Vordruck aus.
Vereinfachter Zuwendungsbescheid bei Mitgliedsbeiträgen bis 200 €:
Bei Mitgliedsbeiträgen bis 200 € wird unser Verwaltungsaufwand durch den vereinfachten Zuwendungsbescheid erheblich reduziert.
Wenn Sie Ihren hebelwerk-Mitgliedsbeitrag als Spende absetzen möchten, reicht bei Beträgen von nicht mehr als 200 € auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts zusammen mit einer Bestätigung des hebelwerks.
Reichen Sie hierzu bitte
1. den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis für den gezahlten Beitrag
2. die als pdf-file hinterlegte Bestätigung
im Rahmen Ihrer Einkommenserklärung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt ein.
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